Zusammensetzung:
- Die Vorsitzende/der Vorsitzende der Mitgliederversammlung,
- sechs Personen, die von der Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte gewählt werden,
- vier von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz zu entsendende Vertreterinnen/Vertreter,
- zwei Vertreterinnen/Vertreter der übrigen beteiligten Kirchen, zu deren Entsendung Einvernehmen herzustellen ist,
- zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Vertreterinnen/Vertreter der Lebens- und Dienstgemeinschaften
- die Vorsitzenden der Fachverbände gem. § 16 Abs.3 der Satzung oder ein vom Fachverband entsandtes Vorstandsmitglied,
- eine/ein von der Mitgliederversammlung der Konferenz der Regionalen Diakonischen Werke (KRDW) gewählte Vertreterin/gewählter Vertreter bzw. von deren Zusammenschlüssen
Die aktuelle Zusammensetzung entnehmen Sie hier.
Aufgaben:
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Er behandelt Grundsatzfragen der Diakonie sowie die Planung und Koordinierung der diakonischen Arbeit.
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Er beschließt den Wirtschafts- und Stellenplan.
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Er beschließt über die Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes.
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Er bestellt den Wirtschaftsprüfer für die Prüfung der Jahresrechnung.
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Er beschließt über Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken.
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Er beschließt über die Beteiligung an Körperschaften.
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Er beschließt über die Aufnahme von Anleihen und Krediten von mehr als TEUR 100, sofern diese Beschlussfassung nicht bereits Bestandteil der Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan gem. Ziff.2 ist.
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Er beschließt über die Gründung bzw. Übernahme von Einrichtungen durch das Diakonische Werk, sofern außerordentliche Umstände dies erforderlich machen. Er beschließt über wesentliche Änderungen und die Auflösung eigener Einrichtungen des Diakonischen Werkes gem. § 3 Abs.3 der Satzung.
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Er wählt die Direktorin/den Direktor im Einvernehmen mit der Leitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
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Er beruft mindestens eine weitere Person als Mitglied des Vorstandes.
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Er genehmigt den Geschäftsverteilungsplan und gegebenenfalls die Geschäftsordnung des Vorstandes.
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Er entscheidet über Beschwerden gegen Beschlüsse des Vorstandes.
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Er bestätigt die Fachverbände gemäß § 16 Abs.1 der Satzung.
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Er fasst den Beschluss zur Aufnahme von Mitgliedern gem. § 6 Abs.1 der Satzung, den Beschluss zum Ausschluss gem. § 6 Abs.3 Satz 2, 1. Halbsatz und gibt die Empfehlung auf Ausschluss gem. § 6 Abs.3 Satz 2, 2. Halbsatz der Satzung.
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Er wählt die Mitglieder des Schlichtungsausschusses gem. § 19 der Satzung.
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Er schlägt der Mitgliederversammlung eine Liste zur Wahl von sechs Vertreterinnen und Vertretern der Mitglieder in den Diakonischen Rat vor (die MItgliederversammlung kann weitere Kandidatinnen/Kandidaten vorschlagen).
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Er bereitet die Mitgliederversammlung vor.
Der Diakonische Rat hat gem. § 14 Abs.2 der Satzung folgende Fachausschüsse berufen:
- Krankenhäuser
- Pflege und Altenarbeit
- Behindertenarbeit
- Jugendhilfe
- Kindertageseinrichtungen
Die Fachausschüsse unterstützen den Diakonischen Rat bei der Vorbereitung von Entscheidungen.
Vorstandsmitglieder der Fachverbände sind Mitglieder der Fachausschüsse.
Der Diakonische Rat hat einen Wirtschaftsausschuss als ständigen Ausschuss gebildet (§ 14 Abs. 3 der Satzung). Ihm gehören der Schatzmeister (Bernd Goldmann), der stellvertretende Schatzmeister (Siegfried Lemming) sowie ein weiteres Mitglied des Diakonischen Rates (Martin Zwick) an. Der Wirtschaftsausschuss berät den Vorstand in wirtschaftlichen Fragen und bereitet die Beschlüsse des Diakonischen Rates in diesem Bereich vor.
Mehr Informationen zum Diakonischen Rat entnehmen Sie bitte der Satzung.
Aktuelles:
Präsidium:
Vorsitzender: Konsistorialpräsident Ulrich Seelemann
Stellv. Vorsitzende: Prof. Marianne Meinhold, Oberin Christel Kruse
Schatzmeister: Bernd Goldmann
Stellv. Schatzmeister: Siegfried Lemming
Der Diakonische Rat tagt jeden zweiten Monat
Büro des Diakonischen Rates: Frau Gabriele Franke
Tel.: 030/82097-158; FAX: 030/82097-126
Mail: franke.G@dwbo.de
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